Ab sofort kann der Arbeitgeber den allseits beliebten gelben Schein (AU) schon am ersten Krankheitstag verlangen. Die Vorgesetzten müssen dabei nicht begründen, warum sie bereits so früh darauf bestehen.
Dies wurd jezt bekannt,da eine WDR Redakteurin vors Bundesarbeitsgericht zog,da ihr Arbeitgeber im November 2010 sie dazu aufgefordert hat, künftig schon am ersten Krankheitstag ein Attest vorzulegen.
Die Richter mussten entscheiden, ob diese Weisung zulässig war und ob sie begründet werden musste. Die Klägerin hatte sich bereits in den Vorinstanzen erfolglos gegen die Anweisung ihres Arbeitgebers gewehrt. Sie vertrat die Ansicht, dass die Weisung willkürlich sei und das allgemeine arbeitsrechtliche Schikaneverbot verletze.Außerdem argumentierte sie, dass bei ihr kein Missbrauchsverdacht hinsichtlich der Arbeitsunfähigkeit bestanden habe. Ihr Arbeitgeber hielt wiederum entgegen, dass er die Anweisung nicht begründen müsse.
Der Anwalt der Klägerin sah in der Anweisung eine Disziplinierungsmaßnahme, weil nicht von allen Mitarbeitern verlangt werde, am ersten Tag der Krankheit ein Attest vorzulegen. "Ich bin ein Mensch, der mit Fieber zur Arbeit kommt", sagte die leitende Redakteurin, die seit 32 Jahren beim WDR arbeitet. "Ich liebe meine Arbeit."
Gesetzlich sind Beschäftigte verpflichtet, ihren Arbeitgeber unverzüglich zu informieren, wenn sie wegen Krankheit ausfallen. Spätestens am vierten Krankheitstag müssen die Arbeitnehmer dann eine entsprechende Bescheinigung eines Arztes vorgelegen. Das Entgeltfortzahlungsgesetz räumte dem Arbeitgeber aber auch das Recht ein, schon früher einen Krankenschein zu verlangen.
In Deutschland gibt es laut Statistischem Bundesamt derzeit 37,2 Millionen Arbeitnehmer. 2011 waren Arbeitnehmer in Deutschland durchschnittlich 9,5 Arbeitstage krank gemeldet. Damit fehlten durchschnittlich 3,8 Prozent der Mitarbeiter. Den niedrigsten Krankenstand der vergangenen 20 Jahre gab es 2007 mit rund 7,9 Fehltagen.
(Quelle RP Online)